Neue Wege der Heilung

DENKEN SIE an sich und Ihre Gesundheit, an das Leben und die Gesundheit unserer Nachkommen, an die wunderschöne Natur in Ihrer so phantastischen Vielfalt, an die wunderschönen Kreaturen auf diesem Planeten...

Geben Sie Ihren Beitrag mit uns zusammen um uns, unser Zuhause, unsere Erde zu schützen und fühlen Sie wie es Ihnen guttut etwas Sinnvolles in Ihrem Leben zur Erhaltung aller Werte beizutragen! Werden Sie Aktiv- oder Passivmitglied in unserem Verein!

Die Homepage des Vereins Healing-Coaching ist noch in Überarbeitung und wird  aufgeschaltet, sobald der Verein aktiv wird.


Was bewirken sie als Mitglied?

 Wenn Sie Mitglied im Verein sind, unterstützen Sie unsere Aktivitäten für die Vernetzung von Gleichgesinnten und unsere Informations- und Sensibilisierungsarbeit in wie Videos, Webinare, Events und Informationsveranstaltungen sobald der Verein aktiv wird. Wir sind im Moment noch zuwenig Mitglieder um Veranstaltungen durchzuführen.


Hier die GründungsStatuten in denen sie erfahren um was es geht:

 Healing-Coaching für Natur, Mensch und Tier  

Gesellschaft zur Förderung neuer Wege der Heilung

 

1.            Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Healing-Coaching für Natur, Mensch und Tier“. Er soll in das Vereinsregister der Stadt Kloten eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name „Healing-Coaching für Natur - Mensch & Tier

Der Verein hat seinen Sitz in 8302 Kloten.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr

 

2.              Zweck des Vereins

Healing Coaching für Natur, Mensch und Tier steht für Bewusstsein der Zusammenhänge und der ganzheitlichen Heilung. Auch setzt sich der Verein Healing-Coaching für Natur, Mensch & Tier für die Erhaltung und Förderung natürlicher Ressourcen ein. Durch das näher bringen über Erfahrungen in der Natur z.B. Wanderungen und Seminare sowie Vorträge in der Natur möchte der Verein den bewussten und respektvollen Umgang mit allem Lebendigen fördern. So organisiert der Verein Wanderungen in die Natur mit begleitenden Vorträgen über Themen wie Nachhaltigkeit, neue Energien, Sensibilisierung für die natürlichen Abläufe und Ressourcen, neue Heilungsmethoden für Menschen, Pflanzen und Tiere. Der Verein fördert und organisiert ebenfalls Schulungen übers Internet z.B Online Seminare sowie Offline Webinare und Kurse. Der Verein unterstützt und coacht Aktivmitglieder, die im Bereich der ganzheitlichen Arbeit (Heilberufe und Selbstständige im Bereich Nachhaltigkeit, Bioanbau, Biodiversität etc.) tätig sind. Durch den Zusammenschluss von beruflichen und privaten Menschen oder andere juristische Personen, die ähnliche Interessen verfolgen, stehen uns mehr Mittel zur Verfügung Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für unsere Aktivmitglieder und unsere gemeinsamen Anliegen zum Schutze von Natur, Mensch und Tier zu betreiben.

Der Verein kann zum Zweck dienliche Liegenschaften und Ländereien kaufen, mieten oder pachten; sowie im Inland als auch im Ausland. Der Verein kann auch Zweigstellen des Vereins im Ausland gründen und halten, sowie Vereinslokale betreiben.

3.            Erwerb der Mitgliedschaft

Aktivmitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat und in diesem Bereich bereits tätig ist oder werden möchte und gewillt ist, aktiv mitzuarbeiten.

Passivmitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.

Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten / die Präsidentin zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme muss einstimmig erfolgen.

4.            Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

-bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod

-bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten ist.

5.            Austritt und Ausschluss

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

6.            Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes dienen dem Verein Eintrittsgebühren, Jahresgebühren und Teilnehmerbeiträge an Infomeetings, Events oder Seminaren, Spenden, Sponsoring-Beiträge. Die Höhe der Eintrittsgebühren und Mitgliederbeiträge wird von der Generalversammlung festgelegt. Sämtliche Mittel des Vereins, inklusive der gewidmeten Mittel, gehören unwiderruflich dem Verein. Ein Rückfall an die Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

Lediglich Darlehen die dem Verein von Vereinsmitgliedern gegeben wurden, können auch in Form von Wertgegenständen die dem Wert des Darlehens entsprechen anstelle des geliehenen Betrages zurückgegeben werden, sofern der/die Darlehensgeber/in damit einverstanden ist.

7.            Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a)            Die Generalversammlung

b)           Der Vorstand

c)            Die Rechnungsrevisionsstelle 

8.                  Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich zwischen Januar und April statt.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder zwei Wochen im Voraus eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die Generalversammlung hat die folgenden nichtentziehbaren Aufgaben:

(1)             Die Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisionsstelle

(2)             Festsetzung und Änderung der Statuten

(3)       Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes

(4)       Festsetzung des Mitgliederbeitrages

(5)       Behandlung der Ausschlussrekurse

(6)       Auflösung des Vereins

An der Generalversammlung besitzt jedes Aktivmitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Bei Stimmgleichheit hat der Präsident / die Präsidentin den Stichentscheid.

9.            Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Personen, nämlich dem Präsidenten / der Präsidentin, dem Aktuar /der Aktuarin sowie weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand ist berechtigt, die Führung der laufenden Geschäfte an einen Geschäftsführer /eine Geschäftsführerin zu übertragen.

Vorstandmitglieder üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Vorstandsaufgaben grundsätzlich ehrenamtlich aus. Allfällige Spesen können entschädigt werden. 

Der Vorstand trifft sich zu Sitzungen, wenn dies nötig ist. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn neben dem Präsidenten / der Präsidentin mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand ist berechtig über Investitionen und Käufe bis zu Sfr. 5000.- zu verfügen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident / die Präsidentin den Stichentscheid. Beschlussfassung per E-Mail ist möglich, wenn von keinem Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt wird. Über Beschlüsse die der Vorstand bei Sitzungen fällt ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer zu unterzeichnen ist.

10.          Wahl und Amtsdauer des Vorstands

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Eine Neuwahl findet durch die Mitglieder-versammlung alle 2 Jahre statt eine Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit des Vorstandes endet mit Übernahme des Amtes durch seinen Nachfolger im Amt. Zu Vorstandsmitgliedern können auch Nichtmitglieder des Vereins gewählt werden. Das Amt des Vorstandsmitglieds endet nicht mit Beendigung der Mitgliedschaft.

11.          Die Revisionsstelle

Die Generalversammlung wählt jährlich einen Rechnungsrevisor, welcher die Buchführung kontrolliert.

12.          Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

13.          Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, ist der Vorsitzenden vertretungsberechtigter Liquidator.

Das nach Beendigung der Liquidation fällt das vorhandene Vermögen an eine gemeinnützige Organisation; an welche, wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und kann mit einer Mehrheit von 3/4 beschlossen werden.  

Es gilt auch hier stets das Vetorecht des Vereinspräsidenten / der Vereinspräsidentin.

14.          Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 20. 12. 2016 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Der Vorstand als Gründungsmitglieder:

Ort: Kloten                  Gründungsjahr: 2016

Vereinspräsidentin:     Karin Marika Neveri

Aktuar:                       Joseph Greber

Kassierer (Beisitzer):    Cristian Häfelfinger

 


Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen, werdet ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann.  Der Mensch hat das Netz des Lebens nicht gewebt, er ist nur ein Faden darin. Was immer er ihm antut, tut er sich selbst an!                                                      Indianische Weisheiten


eine kleine geschichte:

 

Sigi Stöck

15. Mai 2014

Ein Schäfer geht mit seinen Schafen die Straße entlang.

Plötzlich tauchte in einer großen Staubwolke ein nagelneuer Cherokee-Jeep auf und hält direkt neben ihm. Der Fahrer des Jeep, ein junger Mann in Brioni-Anzug, Cerrutti-Schuhen, Ray-Ban-Sonnenbrille und einer YSL-Krawatte, steigt aus und fragt ihn:

»Wenn ich errate, wie viele Schafe Sie haben, bekomme ich dann eines?«
Der Schäfer schaut den jungen Mann an, dann seine friedlich grasenden Schafe und sagt ruhig:
»Einverstanden.«
Der junge Mann parkt den Jeep, verbindet sein Notebook mit dem Satelliten-Handy, geht im Internet auf eine NASA-Seite, scannt die Gegend mit Hilfe seines GPS-Satelliten-Navigationssystems, öffnet eine Datenbank und 60 Excel-Tabellen mit einer Unmenge Formeln. Schließlich druckt er einen 150-seitigen Bericht auf einem High-Tech-Minidrucker aus, dreht sich zu dem Schäfer um und sagt:
»Sie haben exakt 1586 Schafe.«
Der Schäfer sagt: »Das ist richtig, suchen Sie sich ein Schaf aus.«
Der junge Mann nimmt ein Tier und lädt es in den Jeep ein.
Der Schäfer schaut ihm zu und sagt: »Wenn ich Ihren Beruf errate, geben Sie mir das Schaf dann zurück?«
Der junge Mann antwortet: »Klar, warum nicht.«
Der Schäfer sagt: »Sie sind Unternehmensberater.«
»Das ist richtig, woher wissen Sie das?«, will der junge Mann wissen.
»Sehr einfach«, sagt der Schäfer,
»Erstens kommen Sie hierher, obwohl Sie niemand gerufen hat,
zweitens wollen Sie ein Schaf als Bezahlung haben dafür, dass Sie mir etwas sagen, was ich ohnehin schon weiß, und drittens haben Sie keine Ahnung von dem, was ich mache!

So, und jetzt will ich meinen Schäferhund zurück.«

 

 

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